Rechtsgebiete
Steuerrecht
Es existiert kein Rechtsgebiet, welches nicht unter dem Einfluss des Steuerrechts steht. Wir bieten Ihnen die Verzahnung der Dienstleistungen von Steuerberatern und Rechtsanwälten und decken speziell die Schnittstelle dieser beiden Rechtsgebiete ab. So lässt sich beispielsweise ein Unternehmertestament oder eine Erbauseinandersetzung nicht sinnvoll ohne Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten durchführen. Gleiches gilt für Gesellschaftsgründungen oder -verkäufe. Im einzelnen bieten wir:
- Gründung und Umwandlungen von Gesellschaften
- Führen von Einspruchs- und Klageverfahren vor Finanzgerichten bundesweit
- Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Schweiz und Deutschland – Frankreich
- Erbschaftsteuerrecht
- Steuerstrafrecht
- Steuerrechtliche Spezialgutachten
Privates Baurecht
Das private Baurecht umfasst Streitigkeiten bei der Erstellung oder Modernisierung von Bauwerken. Wir bieten Ihnen sowohl die Beitreibung offener Handwerkerrechnungen als auch die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten gegenüber dem Bauträger / Handwerker. Dies umfasst insbesondere
- Bauverträge nach BGB oder VOB/B
- Baumängel
- Bau – Werkverträge
- Architektenforderungen
Gesellschaftsrecht
Die Wahl der im Einzelfall bestmöglichen Gesellschaftsform ist für jeden Unternehmer eine Grundsatzentscheidung. Wir helfen bei der Auswahl oder dem Wechsel auch unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte. Gleiches gilt für den Anteils- oder Unternehmenskauf oder bei internen Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Wir bieten nicht nur die reinen Gesellschaftsverträge, sondern helfen bei allen Rechtsfragen, die mit dem Gesellschaftsrecht in Verbindung stehen, beispielsweise Geschäftsführerverträgen. Unter anderem sind wir behilflich bei:
- Gesellschaftsgründungen
- Gesellschaftsverträge aller Gesellschaftsformen
- Umstrukturierungen
- Unternehmenskäufe / -verkäufe
- Beteiligungsfragen
Erbrecht
Erbrechtliche Gestaltungen stellen die Weiche für die nächste Generation. Wir helfen sowohl bei der Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung des Steuerrechts als auch bei der vorweggenommenen Erbfolge. Insbesondere bieten wir Beratung bei:
- Testamentsgestaltung
- Vorweggenommene Erbfolge
- Erbauseinandersetzungen
- Geltendmachung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen
- Testamentsvollstreckung
Vertragsrecht
Das Vertragsrecht umfasst sowohl die Formulierung und Gestaltung von Verträgen als auch deren Überprüfung. Dazu gehören insbesondere
- Kaufverträge (auch international)
- Werkverträge
- Geldanlageverträge (z.B. Fondsbeteiligungen)
- Grundstücksverträge
- Handelsverträge
- Bankverträge ( z.B. Bürgschaften)
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